Aus welchem Grund?
Der Kanton Waadt und die offiziellen Kirchen arbeiten miteinander. Die Evangelisch-reformierte Kirche und die Römischkatholische Kirche, wie sie im Kanton bestehen, sind als öffentlichrechtliche Institutionen mit Rechtspersönlichkeit anerkannt. Der Staat gewährt ihnen die notwendigen Mittel zur Erfüllung der Aufgaben, die sie im Kanton im Dienste aller wahrnehmen. Das Gesetz legt die Leistungen des Staates und der Gemeinden fest (Art.170). Die Israelitische Gemeinde, wie sie im Kanton besteht, ist als Institution von öffentlichem Interesse anerkannt (Art. 171).

Was kostet es mich? Gar nichts. Es wird in der Praxis von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt. Weder der Kanton Waadt noch die Gemeinden erheben eine Kirchensteuer

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La déclaration dans les autres langues
Pensée du jour

La volonté de Dieu, c'est que vous vous absteniez de la débauche, que chacun d'entre vous sache prendre femme, pour vivre dans la sainteté et l'honneur, sans se laisser emporter par le désir. (1 Thessaloniciens 4,1-12 "v. 3-5")

Lire la suite Proposé par : Pain de ce jour