Aus welchem Grund?
Der Kanton Waadt und die offiziellen Kirchen arbeiten miteinander. Die Evangelisch-reformierte Kirche und die Römischkatholische Kirche, wie sie im Kanton bestehen, sind als öffentlichrechtliche Institutionen mit Rechtspersönlichkeit anerkannt. Der Staat gewährt ihnen die notwendigen Mittel zur Erfüllung der Aufgaben, die sie im Kanton im Dienste aller wahrnehmen. Das Gesetz legt die Leistungen des Staates und der Gemeinden fest (Art.170). Die Israelitische Gemeinde, wie sie im Kanton besteht, ist als Institution von öffentlichem Interesse anerkannt (Art. 171).

Was kostet es mich? Gar nichts. Es wird in der Praxis von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt. Weder der Kanton Waadt noch die Gemeinden erheben eine Kirchensteuer

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Pensée du jour

Vendredi saint (Marc 15,33-41)

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